Neuwagenkauf - Darauf sollten Sie achten
Ein Neuwagen gilt als sicherste aber auch teuerste Variante, wenn der alte Gebrauchte ersetzt werden muss. Obwohl ein neues Auto durch die Garantieleistungen des Herstellers abgesichert ist, birgt auch der Kauf eines fabrikneuen Wagens Risiken.
Für die Probefahrt gilt: Wird ein Unfall verursacht, kann der Käufer sich darauf verlassen, dass das Fahrzeug vollkaskoversichert ist. Wie bei dieser Versicherung üblich, hat der potenzielle Käufer nur Schäden zu verantworten, die er durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht hat. Um unnötigen Ärger zu vermeiden, sollte die einkalkulierte Zeit für die Probefahrt zunächst mit dem Händler vereinbart werden.
Kommt es zum Kaufvertrag, werden in der Regel Vertragsvordrucke angewendet, in denen die allgemeinen Geschäftsbedingungen wie beispielsweise Lieferfrist oder Zahlungsvereinbarungen vorformuliert sind. Abweichende Regelungen sind zwar auch nach mündlicher Absprache rechtsgültig, sollten aber aus Gründen der späteren Beweisbarkeit unbedingt schriftlich festgehalten werden. Die Lieferfrist wird dem Händler ohne gesonderte Absprache sehr großzügig eingeräumt, selbst nach einer Mahnung durch den Käufer bekommt der Händler sechs weitere Wochen Zeit, seine Vertragsleistung zu erfüllen. Danach ist er mit der Lieferung in Verzug. Als Schaden bekommt der Käufer üblicherweise maximal 5% des Kaufpreises erstattet. Tatsächlich geltend gemacht werden können gegenüber dem Verkäufer aber nur Ausgaben, die tatsächlich dadurch entstanden sind, dass der Neuwagen nicht geliefert werden konnte.
Sollte der ersehnte Wagen dann geliefert sein, ist es ratsam, das Fahrzeug gründlich auf Mängel zu überprüfen. Dabei wird zunächst grundsätzlich unterstellt, dass der Mangel schon bei der Übergabe bestanden hat und vom Händler zu vertreten ist. Die Beweislast liegt bei dem Verkäufer, der im Zweifel dem Käufer nachweisen muss, den Mangel selbst verursacht zu haben. Bei berechtigten Reklamationen ist der Händler zur Nachbesserung berechtigt. Das bedeutet, ihm bleiben zwei Reparaturversuche, um den Schaden zu beheben. Handelt es um einen erheblichen Mangel und die Nachbesserungsversuche schlagen fehl, hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus kann er gegenüber dem Händler Ersatzansprüche für sämtliche finanzielle Schäden einfordern, die durch das nicht nutzbare Auto entstanden sind. Mehr zum Thema lesen Sie im Ratgeber Auto kaufen.

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