Working-Holiday-Visum Änderung
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Working-Holiday-Visum Änderung

Working-Holiday-Visum für deutsche Staatsbürger noch attraktiver

Die neuseeländische Regierung hat die Drei-Monats-Beschränkung für
Working-Holidays bei neuseeländischen Arbeitgebern aufgehoben. Deutsche
Staatsbürger können für die Dauer ihres Aufenthaltes - maximal ein Jahr -
einer Beschäftigung bei einem oder mehreren Arbeitgebern nachgehen oder
Neuseeland einfach als Tourist genießen.

Somit besteht auch die Möglichkeit an Praktikas, die bis zu einem Jahr dauern! Wer Interesse hat, kann sich gerne an unsere Berater wenden!